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Peter Stadler
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E-Mail: office(at)peterfoto.at
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AGB http://www.fotografen.at/agb
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
von Pressefotograf Peter Stadler
1) Urheberrecht und Haftung
Das von mir in digitalisierter Form gelieferte Fotomaterial ist und bleibt
Eigentum von Pressefotograf Peter Stadler. Die redaktionelle Nutzung ist gegen
entsprechendes Honorar uneingeschränkt möglich, die werbliche Nutzung bedarf
einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die Weitergabe des bereitgestellten Bildmaterials an Dritte wie auch die
Aufnahme in digitale Datenbanken sowie die Übernahme in Online-Dienste oder das
„Internet“ ist nur mit meinem schriftlichen Einverständnis gestattet.
Pressefotograf Peter Stadler übernimmt keine Haftung für durch die Verwendung
des Materials eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeits- oder
sonstigen Rechten Dritter. Die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind
– soweit nicht ausdrücklich anders erklärt – vom Verwender selbst zu klären.
Pressefotograf Peter Stadler lehnt auch jegliche Haftung für Veränderungen am
Bild (z.B. Photoshop-Manipulationen), die nach dem Lieferzeitpunkt erfolgen,
ab.
In- und ausländisches Material unterliegt österreichischem Recht. Dies gilt
auch für Lieferungen ins Ausland.
2) Urhebernachweis und Belegexemplare
Bei Veröffentlichung des Bildmaterials ist die angegebene
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in einer Weise wiederzugeben, die eine klare Zuordnung zu dem
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Honorars fällig. Von jeder Veröffentlichung sind 2 Belegexemplare
unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Bei einer Online oder Internet-Nutzung
sind die entsprechenden URLs per E-Mail an office(at)peterfoto.at bekannt zu geben.
3) Honorare und Zahlungsbedingungen
Jede Verwendung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Das Honorar ist vor
der Verwendung zu vereinbaren. Das vereinbarte Honorar gilt nur für die
einmalige Verwendung und zum angegebenen Zweck. Ist kein Honorar ausdrücklich
vereinbart, gelten die üblichen Honorarsätze. Honorare sind bei redaktioneller
Nutzung sofort nach Veröffentlichung, bei werblicher Nutzung bei Erhalt der
Rechnung netto ohne jeglichen Abzug fällig.
Bei Zuwiderhandlungen in jeglicher Form wird das entsprechende Honorar mit
200%igem Aufschlag in Rechnung gestellt.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Schärding
St. Roman, Jänner 2006